Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Smith Visuals – Inhaber Tobiasz Smith
Dornenkreuzstraße 17 | 53227 Bonn
+49 176 70067578 | info@smithvisuals.de | USt-ID: DE458040026
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich
Smith Visuals erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt. Angebote von Smith Visuals sind freibleibend.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an erstellten Werken verbleiben bei Smith Visuals (Tobiasz Smith). Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Weitergabe, Bearbeitung, AI-Nutzung oder Weiterverkauf sind ohne schriftliche Genehmigung untersagt. Die Nutzung des Materials ist erst nach vollständiger Zahlung gestattet. Jede Veränderung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei jeder Veröffentlichung ist der Urheber klar zu nennen: © Smith Visuals – Tobiasz Smith, Bonn. Bei unberechtigter Nutzung behält sich Smith Visuals die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von pauschal 5.000 € je Verstoß vor. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
III. Eigentum und Datenträger
Rohmaterial wird grundsätzlich nicht herausgegeben, auch nicht gegen Aufpreis, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Das Eigentum an sämtlichen Originaldateien verbleibt bei Smith Visuals. Ein Herausgabeanspruch besteht nicht. Gelieferte Dateien gelten als vertragsgemäße Leistung. Eine Datenspeicherung erfolgt maximal 12 Monate, danach kann das Material ohne Vorankündigung gelöscht werden.
IV. Portfolio- und Werberechte
Smith Visuals ist berechtigt, alle im Rahmen des Auftrags entstandenen Werke für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Showreels, Präsentationen, Druckwerke) zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt hierzu seine ausdrückliche, unwiderrufliche Zustimmung. Ein Widerspruch ist ausschließlich vor Vertragsbeginn schriftlich möglich. Die Nutzung erfolgt stets professionell und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte.
V. Nebenpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt für alle erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Aufnahmen von Personen, Orten und Objekten. Smith Visuals übernimmt keine Haftung für Verletzungen von Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechten, wenn diese durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen und sämtliche notwendigen Materialien bereitzustellen. Verzögerungen, Wartezeiten oder Ausfälle, die durch den Auftraggeber entstehen, werden als Arbeitszeit berechnet.
V.a Mitwirkung, Organisation & Haftung vor Ort
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung an der Durchführung des Auftrags. Verzögerungen, Unterbrechungen oder eine Nichtdurchführung aufgrund mangelnder Organisation, fehlender Kommunikation, Nichterscheinens oder sonstiger Versäumnisse des Auftraggebers gelten ausdrücklich nicht als Leistungsversäumnis von Smith Visuals. Sofern An- und Abreise durch den Auftraggeber organisiert werden, trägt dieser die volle Verantwortung für eine pünktliche, zuverlässige Durchführung. Entstehende Verzögerungen, Ausfälle oder zusätzliche Kosten (z. B. alternative Rückreise) gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Wartezeiten, die durch den Auftraggeber verursacht werden, gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet. Die Leistung gilt als erbracht, sobald Smith Visuals zum vereinbarten Termin einsatzbereit vor Ort erscheint – unabhängig davon, ob die Umsetzung aus Gründen des Auftraggebers tatsächlich erfolgt. Entsteht Smith Visuals durch Verzögerungen oder Nichterfüllung seitens des Auftraggebers ein Verdienstausfall (z. B. durch verpasste Folgeaufträge), behält sich Smith Visuals ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden an Equipment, die durch Dritte, die Location, Wetterbedingungen oder unsachgemäße Nutzung vor Ort entstehen, sofern diese nicht von Smith Visuals zu vertreten sind.
Änderungen des Leistungsumfangs (Scope-Änderungen)
Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs während des Drehs (z. B. zusätzliche Szenen, längere Drehdauer, strukturelle Änderungen, zusätzliche Kameras oder geänderte Abläufe) gelten als nachträgliche Leistungsänderung. Solche Änderungen begründen keinen Anspruch auf die ursprüngliche Vergütung und können eine Anpassung des Honorars oder einen neuen Auftrag erforderlich machen.
VI. Verlust, Beschädigung und Haftung
Smith Visuals haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Datenverlust, höhere Gewalt, technische Ausfälle, Wetterbedingungen oder Ausfälle von Dritten (z. B. Models, Locations, Make-up-Artists etc.) ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Der Auftraggeber trägt das Risiko aller Umstände, die nicht in der Verantwortung von Smith Visuals liegen. Höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Unfälle, Streiks, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) berechtigt Smith Visuals zur Terminverschiebung ohne Schadensatzpflicht.
VII. Rücktritt und Vertragsauflösung
Smith Visuals kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber seine Pflichten verletzt, falsche Angaben macht oder die Durchführung unzumutbar wird. Bei Rücktritt oder Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Gebühren: Bis 30 Tage vor Termin: 25 % des Auftragswertes, 29 bis 14 Tage vor Termin: 50 %, ab 13 Tagen vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %. Bereits geleistete Anzahlungen gelten als nicht rückerstattbare Reservierungsgebühr. Smith Visuals darf zur Auftragserfüllung Dritte einsetzen. Smith Visuals ist berechtigt, den Auftrag sofort abzubrechen, wenn die Zusammenarbeit unzumutbar wird (z. B. respektloses Verhalten, Sicherheitsrisiken, Alkohol-/Drogenmissbrauch, Bedrohungen). Öffentliche rufschädigende Aussagen oder Bewertungen über Smith Visuals, die nachweislich unwahr sind, können rechtliche Schritte nach sich ziehen.
VIII. Leistung und Abnahme
Smith Visuals erbringt alle Leistungen mit größter Sorgfalt und nach eigenem künstlerischem Ermessen. Abweichungen von früheren Arbeiten stellen keinen Mangel dar. Eine Korrekturschleife ist im Preis enthalten, weitere Änderungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Abnahme gilt als erfolgt mit Erhalt oder Nutzung des Materials. Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen schriftlich anzuzeigen, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Ein bestimmtes Ergebnis oder Stil wird nicht garantiert. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fixiert. Verzögerungen begründen keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche. Nachträgliche Zusatzdrehs oder Neuaufnahmen gelten als neuer Auftrag und werden gesondert berechnet. Bei längeren Drehs oder mehrstündigen Produktionen kann keine durchgehend identische Perfektion jeder einzelnen Aufnahme garantiert werden. Maßgeblich ist das Gesamtergebnis im vereinbarten Rahmen.
IX. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gilt das vereinbarte Honorar laut Angebot oder Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % bei Auftragserteilung fällig (Anzahlung), der Rest nach Lieferung. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Gelieferte Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Smith Visuals. Smith Visuals ist berechtigt, Aufträge erst nach Zahlungseingang anzutreten. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto. Barzahlung oder PayPal nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Für jede Mahnung kann eine Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben werden.
Mehrarbeit / Zeitüberschreitung
Sofern im Angebot oder Auftrag ein zeitlicher Rahmen für den Dreh vereinbart wurde, gilt dieser als verbindliche Leistungsgrundlage. Überschreitungen des vereinbarten Zeitrahmens, die nicht von Smith Visuals zu vertreten sind, gelten als Mehrarbeit und werden mit 50 € pro angefangene Stunde zusätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen, Pausen, zusätzliche Szenen, organisatorische Änderungen oder sonstige Umstände auf Seiten des Auftraggebers. Die Abrechnung der Mehrarbeit erfolgt nach Abschluss des Drehs.
X. Datenschutz
Smith Visuals verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung und gemäß DSGVO. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Daten (Name, Adresse, E-Mail, Bildmaterial etc.) gespeichert und für interne Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Druckereien oder Hosting-Dienstleister). Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen und der Verarbeitung widersprechen.
XI. Exklusivität
Eine exklusive Nutzung oder Sperrung für Wettbewerber bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und einer zusätzlichen Vergütung. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Exklusivität.
XII. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Smith Visuals mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat, nachdem der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und gleichzeitig bestätigt hat, dass ihm bekannt ist, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert. Bei individuell angefertigten Produkten (z. B. personalisierte Videos, Fotos oder Sonderanfertigungen) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
XIII. Nachträgliche Änderungswünsche
Nach erfolgter Abnahme gelten sämtliche weitere Änderungswünsche als neuer Auftrag und werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet. Dies gilt auch für geringfügige Anpassungen, sofern diese nicht auf einen nachweislichen Mangel zurückzuführen sind.
XIV. Musik- und Lizenzrechte
Sofern Musik, Schriftarten oder andere lizenzpflichtige Inhalte verwendet werden, liegt die Verantwortung für deren rechtmäßige Nutzung beim Auftraggeber, sofern diese nicht ausdrücklich von Smith Visuals bereitgestellt wurden. Smith Visuals übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen aufgrund unlizenzierter oder unrechtmäßig genutzter Inhalte.
XV. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Erforderliche Genehmigungen für Flugzonen, Grundstücke oder Veranstaltungen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird der Drohnenflug aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen untersagt, stellt dies keinen Mangel dar.
XVI. Wetter- und Lichtbedingungen
Witterungs-, Licht- oder sonstige Umgebungsbedingungen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Smith Visuals und stellen keinen Mangel dar. Terminverschiebungen aufgrund ungeeigneter Bedingungen erfolgen nach Absprache und begründen keine Schadensersatzansprüche.
XVII. Datensicherungspflicht des Auftraggebers
Smith Visuals ist nicht verpflichtet, über die vereinbarte Speicherfrist hinaus Sicherungskopien aufzubewahren. Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung und Archivierung der gelieferten Dateien verantwortlich.
XVIII. Freigabe zur Veröffentlichung
Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass alle abgebildeten Personen mit der Erstellung und Veröffentlichung der Aufnahmen einverstanden sind und entsprechende Einwilligungen (z. B. Model-Releases) vorliegen.
XIX. Technische Einschränkungen
Technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Smith Visuals liegen (z. B. Speicherkartenfehler, Stromausfälle, Hardwaredefekte), stellen keinen Mangel dar, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
XX. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Zahlungsverzug behält sich Smith Visuals vor, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
© 2025 Smith Visuals – Alle Rechte vorbehalten